AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen REIMERS & JANSSEN GmbH

 

1. Allgemeines

1.1. Aufträge werden zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarungen für alle nachfolgenden Lieferungen und Leistungen.

1.2. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Mündliche oder sonstige Absprachen, die von unseren allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Angebot

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden durch schriftliche Bestätigung des Bestellers wirksam.

2.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen oder Zusicherungen von Eigenschaften sind nur gültig, wenn der Besteller schriftlich die Zustimmung erteilt. Tritt der Besteller ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, eine angemessene Aufwandspauschale zu erheben.

 

3. Lieferung

3.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn dies durch uns ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und infolge unvorhergesehener

Umstände haben wir selbst bei verbindlich zugesagten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen sind wir berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind verpflichtet, dem Besteller Beginn und Ende dieser Hindernisse unverzüglich mitzuteilen.

3.3. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer fälligen Verbindlichkeit im Rückstand ist.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die vereinbarten Preise, Honorare und Vergütungen verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

4.2. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsfrist 14 Tage als vereinbart. Dies gilt nicht, solange noch fällige Forderungen an den Besteller unbeglichen sind.

4.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Mahngebühren zu erheben.

 

5. Gewährleistung

5.1. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Waren frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

5.2. Der Besteller ist, soweit zumutbar, verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt hinsichtlich Menge, Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen - anderenfalls gilt die Ware als abgenommen. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Woche schriftlich angezeigt werden. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns schriftlich vorzutragen.

5.3. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

5.4. Macht der Besteller Gewährleistungsrechte geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen.

5.5. Die Gewährleistungspflicht beträgt bei Unternehmen 1 Jahr, bei Privatpersonen 2 Jahre.

 

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen bzw. anerkannt ist.

6.2. Bei vertragswiedrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Waren berechtigt und der Besteller zur Rückgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung  durch uns liegt ein Rücktritt dann vor, wenn wir dies schriftlich erklären. Die Kosten etwaiger Interventionen trägt der Besteller.

6.3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich informieren.

 

7. Haftung

7.1. Unsere Haftung gegenüber dem Besteller richtet sich ausschließlich nach den vorangegangenen Bestimmungen. Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Lieferungsverzögerungen, Nichterfüllung, Mängelbeseitigung oder sonstigen Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Unsere Haftung schließt mittelbare Schäden sowie Folgeschäden aus und beschränkt sich der Höhe nach auf den Warenwert bei Gefahrenübergang.

7.2. Für Schäden, die durch unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen grob fahrlässig verursacht werden, haften wir jedoch nur, soweit solche Schäden zum Zeitpunkt der Vertragsabreden vorhersehbar waren.

7.3. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die über Haftungsumfang oder -höhe nach vorstehenden Bedingungen hinausgehen.

7.4. Es besteht kein Haftungsausschluss, wenn Personen zu Schaden kommen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Erfüllungsort ist 79297 Waldkirch.

Soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird bei etwaigen Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile Berlin als Gerichtsstand festgelegt.

 

9. Sonstiges

9.1. Die Aufhebung einzelner Bestimmungen dieser Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.